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Rechtliche Hinweise

Nach der Rechtslage ist es Verboten, Sendungen die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (z.B. Polizeifunk) abzuhören. Hierzu gehört bspw. auch das Entschlüsseln von FMS-Datentelegrammen. Dieses Programm darf daher nur von entsprechend befugten Personen benutzt werden.

Mehr dazu siehe: Telekommunikationsgesetz

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